Kommunale Kinder- und Jugendarbeit (Koja)

Allgemeine Infos

KOJA

Die Kommunale Jugendarbeit ist bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe auf örtlicher Ebene (kreisfreie Stadt bzw. Landkreis) angesiedelt. Die gesetzliche Grundlage ist im SGB VIII sowie im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geregelt.

Jugendarbeit ist eine verpflichtende Teilleistung der Jugendhilfe beim öffentlichen Träger. Der Kommunalen Jugendarbeit damit im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung eine Schlüsselfunktion in den Jugendämtern inne. Sie sorgt in den Landkreisen und kreisfreien Städten dafür, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichen zur Verfügung stehen.

Kommunale Jugendpfleger:innen sind im Sinne der Gesamtverantwortung des Jugendamtes umfassend für die Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen und für die Förderung der Jugendarbeit in Stadt und Landkreis zuständig. Kreis- und Stadtjugendpfleger:innen arbeiten an einer optimalen Planung, Förderung und Entwicklung von Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit.

Dazu gehören:

  • Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen, Leistungen und Diensten der Jugendarbeit in den Städten und Landkreisen
  • Beratung und Unterstützung aller Partner der Jugendarbeit
  • Anregungs- und Impulsfunktion zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit
  • Förderung und Unterstützung von Aktivitäten
  • Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
  • Betriebsführung von eigenen Einrichtungen

Gemeindliche Jugendarbeit (GJA) &
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Allgemeine Infos

Gemeindejugendpfleger:innen

Die kreisangehörigen Kommunen – gerade im ländlichen Raum – haben einen wichtigen Anteil an der Gestaltung einer gelingenden Jugendpolitik. Vor Ort werden die Rahmenbedingungen geschaffen, damit Kinder und Jugendliche in ihrer Gemeinde positive Lebensbedingungen haben, die ihnen das Heranwachsen in unsere Gesellschaft erleichtern. Gemeindejugendpfleger:innen tragen dazu einen wesentlichen Anteil bei. Sie verfolgen in ihrer Tätigkeit das Ziel in den Gemeinden Bedingungen zu schaffen und zu fördern, in denen Jugendarbeit in ihren vielfältigen Formen und unter optimalen Bedingungen möglich ist. Sie sind die zentralen Ansprechpartner:innen für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Gemeinde.

Gemeindejugendpfleger:innen sind dabei pädagogische Fachkräfte, die planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten in der Jugendarbeit einer Gemeinde übernehmen. Als fachlich Verantwortliche für Jugendarbeit übernehmen Gemeindejugendpfleger:innen vielfach Aufgaben der Begleitung von örtlichen Jugendtreffs bzw. der dienstlichen und fachlichen Anleitung, Betreuung und Unterstützung von weiteren Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit in der Gemeinde (z.B. Mitarbeiter:innen in Jugendfreizeitstätten).

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Egal ob Jugendzentrum, selbstverwalteter Jugendtreff oder Jugendkulturzentrum die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen einen wichtigen Pfeiler der Jugendarbeit sowohl in den kreisangehörigen Gemeinden als auch in kreisfreien Städten dar. Sie sind fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zur Prävention. Die Struktur, Konzepte und Inhalte orientieren sich dabei am sozialräumlichen Umfeld und den konkreten Bedarfen der Kinder und Jugendlichen. Sie zeichnet sich dabei durch ihre offenen Angebote, das Fehlen der Notwendigkeit einer Mitgliedschaft und freie Zugangsmöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen aus.

Die Angebote der OKJA reichen von nicht konsumorientierten Kontakt- und Treffmöglichkeiten, über Freizeitangebote bis hin zu Bildungs- und Präventionsangeboten. Daneben deckt sie Bereiche mit persönlicher Beratung, integrativen, arbeitsweltbezogenen und ressourcenorientierten Ansätzen ab. Flexibel ausgerichtet an den jeweiligen Zielgruppen werden verschiedene jugendkulturelle, medienpädagogische und erlebnispädagogische Angebotsformen und Projekte konzipiert.